ettlersuter Rechtsanwälte führt für Eigentümer im Fluglärmgebiet des Flughafens Zürich mehrere Hundert Enteignungsverfahren gegen die Unique Flughafen Zürich AG und teilweise gegen den Kanton Zürich. Die ersten Forderungen wegen Minderwerts haben wir bereits 1998 angemeldet. Wir sind nicht nur Pioniere in der Vertretung solcher Fälle, wir hatten auch Erfolg: Für private Eigentümer mit Wohnliegenschaften (Einfamilienhäuser, Stockwerkeigentum und Mehrfamilienhäuser) in der Stadt Opfikon erkämpften wir vor Gericht die grundsätzliche Entschädigungsberechtigung.
Im Februar 2008 legte das Bundesgericht nach einem von uns erwirkten Zwischenentscheid in einem Grundsatzurteil die Entschädigung für ein Einfamilienhaus fest. Dabei stützte es sich erstmals auf ein von der Zürcher Kantonalbank (ZKB) im Auftrag von Unique und Kanton Zürich entwickeltes ökonometrisches, so genanntes hedonisches Entschädigungsmodell (MIFLU). Auf dieser Basis wickeln wir zurzeit in Verhandlungen mit Unique und Kanton Zürich die Entschädigungen für die Eigentümer der weiteren Einfamilienhäuser in Opfikon und teilweise in Kloten ab. Diese Verhandlungen stehen vor dem Abschluss.
Das Bundesgericht hat in zusätzlichen Grundsatz-/Pilotentscheiden Konstellationen wie die Entschädigung bei vermieteten Mehrfamilienhäusern oder bei nicht überbauten Parzellen beurteilt (vgl. BGE 134 II 160). Über die Entschädigung von Mehrfamilienhäusern hat die Eidgenössische Schätzungskommission nach Rückweisung durch das Bundesgericht einen Pilotentscheid gefällt und durch die IAZI AG ein hedonisches Entschädigungsmodell für Mehrfamilienhäuser entwickeln lassen. Das Verfahren wurde ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen.
Im so genannten Ostanflug erwarten wir demnächst einen Entscheid des Bundesgerichts zur Frage des Stichtages und zur erforderlichen Überflugshöhe beim direkten Überflug.
Im so genannten Südanflug laufen 4 Pilotprozesse über die Grundsatzfrage der Entschädigungsberechtigung bei der Eidgenössischen Schätzungskommission.
Nach Aufnahme der Südanflüge am Flughafen Basel haben wir im Namen von über 100 Eigentümern die Verjährung unterbrochen. Zudem vertreten wir gegenüber dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) über 30 Eigentümer wegen eines grossen FA-18-Stützpunktes.


