Die übermässige Lärmbelastung in der Umgebung des Flughafens Zürich führt dazu, dass aufgrund des Umweltschutzgesetzes von der Baudirektion verschiedentlich Bauverbote ausgesprochen werden. ettlersuter Rechtsanwälte berät Gemeinden und Private, die mit temporären oder dauernden Bauverboten wegen übermässigen Lärm-Immissionen konfrontiert sind. Wir kennen die Anforderungen des Umweltrechts an die Überbaubarkeit von Grundstücken sowie die Baulückenpraxis des Zürcher Regierungsrates und der Gerichte. Wir können deshalb auf den einzelnen Fall zugeschnittene Lösungen anstreben.
Wird für erschlossene und eingezonte Grundstücke ein Bauverbot ausgesprochen oder werden solche Grundstücke ausgezont, kann der Eigentümer von der Gemeinde eine Entschädigung aus so genannter materieller Enteignung verlangen. Die Gemeinde kann in der Folge den Flughafen in den Prozess einbeziehen, damit nicht sie, sondern dieser als Verursacher des Bauverbots zur Kasse gebeten wird.


