Naturschutz- und Landschaftsschutzrecht
Beratung und Prozessführung
zu Rechtsfragen des Naturschutzrechts und des Landschaftsschutzrechts.
Rechtliche Begleitung von Naturschutzprogrammen und
-massnahmen der öffentlichen Hand.
Zu Fragen wie Naturschutz, Biotopschutz und Landschaftsschutz in Baubewilligungs- und Planungsverfahren, Schutz durch Inventare und besondere Schutzgebiete, Vereinbarungen zum Unterhalt von Biotopen, Uferschutz; Beschwerden von Naturschutzorganisationen.


