Planungsrecht, Baurecht und Enteignungsrecht
Beratung und Vertretung zu Fragen des Planungsrechts, des öffentlichen Baurechts und des Enteignungsrechts.
Unsere Tätigkeit umfasst die verschiedensten Rechtsgebiete wie etwa Richtplanung, Gestaltungsplanung und Sondernutzungsplanung, Einzonung, Erschliessung, Baubewilligungen (Einsprachen, Anfechtungen, Rekurse und Beschwerden gegen Bewilligungen oder Auflagen), Umweltbelastungen durch den Bau oder Betrieb von Anlagen, formelle Enteignung oder materielle Enteignung zufolge Auszonung oder Nichteinzonung sowie wegen übermässiger Lärmimmissionen.


